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Vorgehen im Schadenfall

Informieren Sie bei einem Unfall immer Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie pensioniert sind, informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung (Unfall-Grundversicherung) und die UVK.

Aktive Kantonsangestellte

Wenn Sie als aktive/r Kantonsangestellte/r einen Unfall erleiden und daher an der Arbeit verhindert sind und/oder sich in medizinische Behandlung begeben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren (Vorgesetzte Person oder Personalabteilung). Die UVK wird sich bei Bedarf mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die notwendigen Informationen zum Unfall zu erhalten.

Pensionierte Kantonsangestellte

Wenn Sie als pensionierte/r Kantonsangestellte/r einen Unfall erleiden, müssen Sie Ihre Krankenversicherung darüber informieren.

Wenn Sie weiterhin bei der UVK versichert sind und sich aufgrund des Unfalls in stationäre Spitalbehandlung begeben, müssen Sie auch die UVK informieren.

Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall telefonisch unter +41 61 268 43 00 oder per E-Mail >.

Abrechnen von Leistungen der Zusatzversicherung ECO

  • Bezahlen Sie den ganzen Rechnungsbetrag direkt an den Leistungserbringer.
  • Senden Sie uns danach die detaillierte Rechnung oder eine Kopie davon zu, aus der Datum und Art der erbrachten Leistung sowie der genaue Rechnungsbetrag ersichtlich sind.
  • Die Unterlagen können Sie uns per Post oder eingescannt per E-Mail an folgende Adressen senden:
    • Unfallversicherungskasse des Basler Staatspersonals UVK, Peter Merian-Weg 4, Postfach 4455, 4002 Basel
    • E-Mail >