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Über uns

Die UVK versichert die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und ausgelagerter kantonaler Betriebe, welche gemäss den Bestimmungen des UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Die Versicherungsdeckung gilt für Spitalaufenthalte in der 2. Klasse (halbprivat) infolge Unfall und erfolgt in Ergänzung zum Grundversicherer SUVA.

Öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Basel-Stadt

Die UVK ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Basel-Stadt gemäss kantonalem «Gesetz betreffend die Versicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt bei Unfall und Krankheit».

Sie versichert die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt und ausgelagerter kantonaler Betriebe sowie der Gemeinden Riehen und Bettingen, welche gemäss den Bestimmungen des UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Die Versicherungsdeckung gilt für Spitalaufenthalte in der 2. Klasse (halbprivat) infolge Unfall und erfolgt in Ergänzung zum Grundversicherer SUVA. Mitarbeitende, die pensioniert werden, können ihre vorbestehende Versicherungsdeckung freiwillig weiterführen.

Nicht gewinnorientiert

Die UVK ist nicht gewinnorientiert, sondern erhebt kostendeckende Prämien.

Organe der UVK

Die Organe der UVK sind die Delegiertenversammlung, die Kassenkommission und die Verwaltung.

Die Delegiertenversammlung setzt sich aus 40 versicherten Mitgliedern zusammen. Ihre Kompetenz umfasst u.a. den Beschluss von Statuten-Anpassungen, die Festsetzung der Prämien und die Wahl der Mitglieder der Kassenkommission. Die Kassenkommission bereitet u.a. die Geschäfte für die Delegiertenversammlung vor, erlässt Richtlinien zur Durchführung der Versicherung und verantwortet die Vermögensverwaltung. Die Verwaltung stellt u.a. die operative Durchführung der Versicherung sicher, betreut die Versicherten und die angeschlossenen Arbeitgeber und unterstützt die Kassenkommission bei ihren Aufgaben.